Der Deutsche Bundestag stimmte in der vergangenen Sitzungswoche über
die verschiedenen Vorlagen zur Impfpflicht ab. Vier Anträge standen dabei
zur Debatte:
- der Gesetzentwurf der Gruppe „Scholz/Lauterbach u.a.“: „Gesetz zur
Pandemievorsorge durch Aufklärung, verpflichtende Impfberatung und
Immunisierung der Bevölkerung gegen Sars-CoV-2“ - der Antrag der CDU/CSU: „Impfvorsorgegesetz – Ein guter Schutz für
unser Land“ - der Antrag der Gruppe „Kubicki“: „Impfbereitschaft ohne allgemeine
Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 erhöhen“ - der Antrag der AfD: „Keine gesetzliche Impfpflicht gegen das COVID-19-
Virus“
Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
versammelten sich prominent hinter einem „Kompromiss“, der eine
Impfpflicht ab 60 Jahren vorsah. Allerdings wurde dieser im Vorfeld mit den
anderen Gruppen und Fraktionen weder besprochen noch abgestimmt –
insbesondere nicht mit der Union. Der Vorstoß stellte somit keinen
wirklichen Kompromiss dar. Vielmehr sollte er einzig dazu dienen, das
Gesicht des Bundeskanzlers und seines Gesundheitsministers in den
anstehenden Debatten zu wahren.
Leider konnte ich aufgrund meiner Corona-Erkrankung nicht an der
Abstimmung teilnehmen. Mir ist jedoch Folgendes wichtig: Ich werbe
ausdrücklich für die Impfung! Eine Impfpflicht halte ich zum aktuellen
Zeitpunkt jedoch nicht für verfassungsfest.
Der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hätte im Vergleich zu den
anderen Anträgen aber genau an den richtigen Punkten angesetzt. Er träfe
die nötigen Vorkehrungen, wenn eine neue Variante auftreten sollte, die
schnelles Handeln erfordere. Es ist völlig unverständlich, warum jetzt auf
einfachste Schutzmaßnahmen verzichtet wird, wie das Tragen einer Maske.
Die Ampel hat sich hier völlig verzettelt.