Der Haushaltsausschuss hat auf unseren Antrag hin eine Anhörung zum Nachtragshaushalt der Bundesregierung für 2023 durchgeführt. Dabei habe ich die Sachverständigen gefragt, wie denn eine Notlage in Bezug auf Erheblichkeit in die Staatsfinanzen und die mangelnde Kontrolle des Staates zu definieren sei. Denn die Bundesregierung will erneut, und dies nachträglich, eine Notlage erklären. Energieverknappung durch Abschalten der Atomkraftwerke erhöht allerdings die Preise. Dies durch Notkredite auszugleichen, ist schon fragwürdig. Bei einem Haushaltsvolumen von 470 Mrd. Euro ist die Erheblichkeit von 2,4 Mrd. Euro für die Ahrtalhilfe auch sehr in Zweifel zu ziehen. Und hinzu kommt noch, dass die als verfassungswidrig und nichtig erklärte Buchungsregel für Bundesschulden weiterhin praktiziert werden soll. Insofern stimmen wir dem Nachtragshaushalt nicht zu und halten ihn für verfassungsrechtlich fragwürdig.



