Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021

In zweiter und dritter Lesung haben wir über den Vorschlag der Ampelkoalition für einen zweiten Nachtragshaushalt 2021 beraten. Die Koalition transferiert 60 Mrd. € an nicht genutzten Corona-Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2021 in den Energie- und Klimafonds (EKF). Anstatt geringere Schulden zu machen, schafft sie sich damit einen Ausgabenpuffer für die nächsten Jahre. Dieser Trick dient einzig der Geldbeschaffung; die Haushaltsmittel sollen für die nächsten Jahre kurzfristig geparkt, das heißt, dass Schulden der kommenden Jahre noch in das Jahr 2021 gebucht und bei Bedarf verfügbar gemacht werden. Ziel der Ampel ist es, die Schuldenregeln des Grundgesetzes zu umgehen: Mittelabflüsse aus dem EKF werden zukünftig nicht mehr auf die für die Schuldenbremse relevante Kreditaufnahme angerechnet. Durch diese kreditfinanzierte Rücklagenbildung werden haushaltsverfassungsrechtliche Grundsätze wie das Jährlichkeitsprinzip, das Wirtschaftlichkeitsgebot und die Haushaltsklarheit und -wahrheit in Frage gestellt.

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