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Assistierter Suizid – Keine Grundsatzentscheidung im Bundestag

Diese Woche stand die Grundsatzentscheidung zum Thema „assistierter Suizid“ auf der Tagesordnung im Bundestag. Sicherlich sind die inneren Hürden für jeden und jede von uns oftmals sehr hoch, wenn es darum geht, sich mit dem Thema Tod und Selbsttötung auseinanderzusetzen. Als Gesetzgeber sind wir Abgeordnete gleichwohl gefordert, verbindliche Regeln im Umgang mit dem „assistierten Suizid“ aufzustellen.

Der Deutsche Bundestag hatte sich bereits vor einigen Jahren mit großer Mehrheit dafür entschieden, die „geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid“ unter bestimmten Voraussetzungen unter Strafe zu stellen. Das Gesetz zielte darauf ab, denjenigen Grenzen zu setzen, die die Hilfe zur Selbsttötung als eine Art Geschäft etabliert haben und offen werbend für diesen Weg, aus dem Leben zu scheiden, eintreten. In der damaligen Form war die gesetzliche Regelung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer grundlegenden Entscheidung im Sommer 2020 zum „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ Stellung genommen. Einerseits hat das Verfassungsgericht dieses „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ postuliert, andererseits aber auch deutlich gemacht, dass es das besonders hochrangige Schutzgut Leben dem Staat ermöglicht, durch gesetzgeberische Entscheidungen, auch durch Strafrechtsnormen, Leitplanken einzuziehen. Besonders wichtig war es dem Bundesverfassungsgericht, dem Gesetzgeber die Möglichkeit offen zu halten, durch entsprechende Regelungen dafür Sorge zu tragen, dass der assistierte Suizid nicht zur Normalität werde und nur in gesicherter Selbstbestimmung stattfindet.

Dieser Verantwortung hätte der Bundestag aus meiner Sicht bei der Abstimmung am Donnerstag gerecht werden müssen. Mit dem Gesetzentwurf, der fraktionsübergreifend federführend von Ansgar Heveling (CDU/CSU), Stephan Pilsinger (CDU/CSU), Lars Castellucci (SPD), Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90 / Die Grünen), Benjamin Strasser (FDP) und Kathrin Vogler (Die Linke) erarbeitet wurde und den ich mit unterzeichnet habe, wollten wir die Selbstbestimmung und die freiverantwortliche Entscheidung über den eigenen Tod gerade in Grenzsituationen des Lebens stärken und zugleich Schutzräume und -mechanismen einziehen, die eine so weitreichende Entscheidung absichert.

Der Staat muss das Selbstbestimmungsrecht vulnerabler Gruppen besonders im Blick haben und ihre freie Entscheidung über den eigenen Tod wirksam vor unzulässigem innerem und äußerem Druck schützen. Eine spezielle Gefahr für freie Suizidentscheidung geht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Sterbehilfeorganisationen aus. Unsere Gruppe verlangte daher ein strukturiertes Untersuchungs- und Beratungsverfahren, bevor Hilfe zur Selbsttötung überhaupt in Anspruch genommen werden kann. Bei Verstoß gegen diese prozeduralen Vorgaben drohten strafrechtliche Sanktionen. Eine solche strafrechtliche Lösung hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich als weiterhin zulässig erachtet. Selbst in den europäischen Ländern, die in einem weiten Maße die Inanspruchnahme des assistierten Suizids ermöglichen, gibt es zum Schutz vor Missbrauch des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben strafrechtliche Grenzen.

Der zweite Antrag der Gruppe um Kathrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Kühnast (Bündnis 90 / Die Grünen) sieht keine Regelung im Strafrecht mehr vor, sondern lediglich eine staatliche Beratungsstellenstruktur, ein einmaliges Gespräch und eine sehr kurze Zeitspanne zwischen dem Gespräch und der Medikamentenversendung zur Selbstötung.

Beide Anträge wurden in einer sehr beeindruckenden Weise debattiert und danach nacheinander namentlich abgestimmt. Leider hat der Antrag von Ansgar Heveling und Lars Castelucci keine Mehrheit erreicht. Auch der zweite Gesetzentwurf wurde abgelehnt. Somit haben wir nun eine nicht geregelte Situation beim Thema assistierter Suizid.

Ich bedauere das sehr. Denn aktuell haben wir keinen Schutz vor Sterbehilfeorganisationen, die beispielsweise aktiv Menschen in Altenheimen ansprechen, ob sie nicht lieber selbst entscheiden, wann sie sterben wollen. Wir können keine Minderjährigen mit Sterbewillen aus Liebeskummer schützen. Keinen Geflüchteten in empfundener Ausweglosigkeit und keine Selbstständige, die vor der Insolvenz steht.

Für mich stand bei dieser Entscheidung die Frage im Vordergrund, in welcher Gesellschaft wir eigentlich leben wollen. Ich wünsche mir eine Gesellschaft, in der jedes Leben lebenswert ist, wir uns umeinander kümmern und Menschen in scheinbar ausweglosen Situationen dabei helfen, ihre Situation zu verbessern und zu meistern. Es geht mir hier explizit nicht um Krebspatienten im Endstadium. Sondern um ein viel größeres Bild. Ich finde, dass der Deutsche Bundestag seiner Verantwortung nicht gerecht geworden ist.

Selbstbestimmtes Sterben ist ohne eine wirksame Suizidprävention nicht denkbar. Der assistierte Suizid darf nicht das einzige und am einfachsten verfügbare Mittel für Menschen sein, die ihr Leben nicht mehr als lebenswert empfinden. Palliativmedizinische Angebote, niedrigschwellige Sucht- und Schuldnerberatung sowie andere Therapieangebote müssen für eine abgewogene Entscheidung mindestens gleichrangig zur Verfügung stehen. Wir verbinden unseren Gesetzentwurf deshalb sehr bewusst mit einem Antrag zur Stärkung der Suizidprävention. Dieser Antrag wurde interfraktionell von beiden Antragsgruppen gemeinsam gestellt – und wurde mit breiter Mehrheit angenommen. Immerhin ein kleines hoffungsvolles Zeichen.

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