Der Entwurf für den Nachtragshaushalt wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Eines ist klar: Die Ampel-Koalition braucht Geld, sehr viel Geld – und zwar dringend. Es wurden zu viele Versprechungen gemacht, die sich nur mit zusätzlichen Schulden finanzieren lassen. Die Ampel-Koalition will Kreditermächtigungen für die Corona-Pandemie aus dem abgelaufenen Jahr 2021 nutzen, um sich ein komfortables Kreditpolster für die kommenden Jahre zu schaffen. Dieses Vorgehen ist aus unserer Sicht verfassungsrechtlich nicht haltbar. Wir behalten uns daher eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht vor. Dass diese Meinung auch sowohl von nahezu allen Sachverständigen (Professoren unterschiedlicher Fachrichtungen) als auch vom Bundesrechnungshof geteilt wird, hat die öffentliche Anhörung des Haushaltsausschusses am Montag gezeigt. Die Frage, ob und wie sich der Bund mit zweistelligen Milliardenbeträgen verschuldet, ist für uns eine essentielle Frage von Generationengerechtigkeit und nachhaltiger Haushaltspolitik.
Fragwürdige Kreditpolster beim Nachtragshaushalt
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