Franziska Hoppermann

Onlinezugangsgesetz – Was ist das eigentlich?

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) betrifft jeden von uns und doch wissen die wenigsten, was das OZG eigentlich umfasst. Das Gesetz wurde bereits 2017 von der großen Koalition auf dem Weg gebracht. Das selbsternannte Ziel: Bis Ende 2022 soll es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, auf alle Verwaltungsleistungen digital zugreifen zu können. Wohngeld, Führerschein, Personalausweis beantragen oder die Geburtsurkunde – das alles sollte online zugänglich gemacht werden. Soweit so gut. Jetzt ist jedoch klar, dass dieses Ziel deutlich verfehlt wurde. Der Normenkontrollrat stellte kürzlich seinen Jahresbericht 2022 vor. In diesem fällt er ein vernichtenden Urteil: Von geplanten 575 Verwaltungsleistungen wurden zur Umsetzungsfrist nur 33 digitalisiert. Ein Armutszeugnis für Deutschland.

Dieser Trend spiegelt sich auch im Digital Economy and Society Index (DESI), dem Digitalranking der Europäischen Union, wieder. Hier belegt Deutschland in der Kategorie „Digitale öffentliche Verwaltung“ Platz 18 von 27. Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. beklagt zurecht, dass dies für eine führende Industrienation Europas nicht hinnehmbar sei.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat nun am 26. Januar 2023 einen Referentenentwurf für ein OZG-Änderungsgesetz vorgelegt. Sozusagen das „OZG 2.0“. Durch die Weiterentwicklung des OZG, des E-Government-Gesetzes (EGovG) und des IT-Netzgesetzes soll die Digitalisierung der Verwaltung beschleunigt werden. Olaf Scholz spricht seit neustem gerne vom „Deutschland-Geschwindigkeit“. Damit bezieht er sich auf die Tatsache, dass in Rekordgeschwindigkeit LNG-Terminals an der deutschen Küste geschaffen wurden. Die Ergebnisse des Normenkontrollrates und der Referentenentwurf für das OZG 2.0 zeigen uns jedoch, dass wir uns bei der Digitalisierung der Verwaltung bei weitem nicht auf der Überholspur, sondern eher auf dem digitalen Standstreifen befinden.

Gründe für die zähe Entwicklung sind laut Experten die föderale Struktur unseres Landes, eine grundlegend innovationsskeptische Behördenkultur und fehlende Kompetenzen und Kapazitäten an den entscheidenden Schnittstellen. Ein wichtiger Schritt wäre gewesen, endlich die Schriftformerfordernis für alle öffentlichen Stellen einzuführen, die uns so oft persönlich vorsprechen, unterschreiben und faxen lässt. Wir brauchen auch einen stärkeren Fokus auf eine digitale Identität, um uns einfach und unkompliziert online ausweisen zu können, ein einheitliches Bürgerkonto und durch Registermodernisierung eine Verringerung von Schnittstellen und Datenaustausch zwischen den Behörden. Stattdessen gibt es im Gesetzentwurf für das OZG 2.0 vorsichtshalber gar keine Fristen mehr – um einem Scheitern der Ampel direkt vorweg zu kommen.

Damit Deutschland weiterhin ein attraktiver Innovations- und Investitionsstandort bleibt und seinen Versprechen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gerecht wird, muss hier dringend nachgebessert werden. Der „digitale Doppel-Wumms“ muss jetzt gezündet werden.

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