Forschungsstandort Deutschland stärken

Unser Wohlstand in Deutschland wird von vielen Millionen tatkräftiger Menschen erarbeitet, die gemeinsam Exzellenz in vielen Industrien erreichen. Doch basieren viele dieser Erfolgsgeschichten auf Technologien, die teilweise 100 Jahre oder älter sind.

Für den Wohlstand in zehn Jahren und mehr ist es wichtig, auch bei neuen Technologien starke Unternehmen und Arbeitsplätze aufzubauen. Dies ist nicht nur eine wirtschaftliche Frage, sondern auch eine Frage von Unabhängigkeit durch technologische Souveränität.

Forschung und Innovation spielen hierbei eine Schlüsselrolle. Deutschland ist nach wie vor ein starker und international hochkompetitiver Forschungs- und Innovationsstandort. Der internationale Wettbewerb um die Technologien der Zukunft ist aber rasant. Der Forschungs- und Innovationsstandort Deutschland muss sich stets weiterentwickeln, um international in der Spitze mithalten zu können. Dies gilt auch im Bereich der klinischen Forschung. Gerade im Bereich der Universitätsmedizin gibt es noch ungenutztes Potenzial, das es zu entfesseln gilt. Dafür müssen wir strukturelle Hemmnisse abbauen und dafür Sorge zu tragen, dass Forschungskapazitäten in Deutschland auf- und nicht abgebaut werden. Die zuständige Bundesforschungsministerin lässt aber bisher keinerlei Gestaltungswillen erkennen. Dies gilt auch für den Bereich der Gesundheitsforschung, der im engen Zusammenspiel mit dem BMG (und BMWK) weiterentwickelt werden müsste.

Mit unserem Antrag „Gesundheit – Forschungsstandort Deutschland stärken – Bessere Rahmenbedingungen für Datennutzung und KI schaffen“, den wir in dieser Woche erstmalig beraten haben, schlagen wir genau in diese Kerbe. Wir fordern die Bundesregierung auf, entsprechend ihrer Digitalstrategie endlich die Verfügbarkeit und Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung – insbesondere standortübergreifend für die Universitätsmedizin und die außeruniversitäre Forschung– zu verbessern u.a. durch eine abgestufte, freiwillige und widerrufbare Datenfreigabe in enger Abstimmung mit Datenschutzaufsichtsbehörden.

Wichtig ist hier: wir müssen zügig eine gestärkte Datensouveränität der Patienten erreichen, indem eine formalisierte, zweckgebundene Datenfreigabe im Rahmen der elektronischen Patientenakte ermöglicht wird, in der die Daten differenziert und abgestuft freigegeben werden können. Hierfür bedarf es einer bundesweiten Harmonisierung der Rechtslage zur Gesundheitsdatennutzung um schnellstmöglich die unterschiedlichen Datenschutzregelungen in Bund und Ländern auf Basis der DSGVO zu vereinheitlichen, zeitgemäßer auszugestalten und hierbei auch internationale Standards und interoperable Systeme bei KI und Datenstrukturen zu berücksichtigen.

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