Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen

Zudem haben wir uns in dieser Woche auch mit der Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung befasst. Diese regelt Ausnahmen für geimpfte, genesene und getestete Personen im Hinblick auf staatliche Covid-Schutzmaßnahmen.
Aufgrund der Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz vom 5. Januar 2022 sind Anpassungen an der Verordnung erforderlich geworden. Die Regelungen zum Quarantäneverbot für geimpfte Personen sowie dessen Ausnahmen werden angepasst, um negative Auswirkungen für die kritische Infrastruktur zu vermeiden. Beispielsweise können wir damit verhindern, dass es zu längeren Ausfällen und einem damit verbundenen Personalmangel in den Krankenhäusern oder der Industrie kommt.
Mit dieser Verordnung wird zudem die Definition in Bezug auf Impfnachweise und Genesenennachweise in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (für Inlands-Sachverhalte) und der Coronavirus-Einreiseverordnung angepasst, sodass auch künftigen Veränderungen stets Rechnung getragen werden kann. Damit wird sichergestellt, dass einem gültigen Impf- und Genesenennachweis ein tatsächlich hinreichender Impf- oder Immunschutz zugrunde liegt. Mit der Änderung der Regelung zu Ausnahmen vom Absonderungsverbot für geimpfte Personen und genesene Personen wird eine rasche Anpassung der Vorgaben an aktuelle Entwicklungen im wissenschaftlichen Bereich ermöglicht. Die Verordnung der Bundesregierung auf der Grundlage von § 28c des Infektionsschutzgesetzes bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Die genauen Inhalte der Verordnung können Sie hier vollständig nachlesen.

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