Das Internet soll ein freier, darf aber kein rechtsfreier Raum sein. Im Oktober 2022 ist deshalb in Brüssel der Digital Services Act (DSA) beschlossen worden. Kernanliegen dieses Gesetz ist es, den digitalen Raum vor Gewalt und Hass zu schützen. Betreiber von Online-Plattformen wie Facebook, X, Tiktok, aber auch gutefrage.de sind aufgefordert, digitale Gewalt in ihrem Bereich zu unterbinden. Strafrechtlich relevante Inhalte wie der Aufruf zu Mord können sogar durch das Bundeskriminalamt geahndet werden.
Am Donnerstagvormittag haben wir nun im Bundestag das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) debattiert, welches die nationale Umsetzung des DSA ist. Hierzu konnte auch ich in meiner Rede einige Aspekte beitragen. Gewaltandrohungen und Beschimpfungen müssen auch hier unterbunden und ggf. durch die Behörden verfolgt werden. Die Einhaltung des DDG soll durch eine neutrale und unabhängige Behörde sichergestellt werden. Die Bundesregierung hat hierfür die Bundesnetzagentur vorgesehen. Diese dem Bundeswirtschaftsministerium nachgeordnete Behörde war bisher für die Wettbewerbsregulierung in sogenannten Netzmärkten wie Kommunikation, Post und Elektrizität zuständig.
Für diese neue und sensible Aufgabe hätte es aus meiner Sicht einer neuen, unabhängigen und mit einem eigenen Haushalt ausgestatteten Behörde bedurft. Damit wäre sie näher am Parlament und näher an den Bürgerinnen und Bürgern. Es war nach mehr als 2,5 Jahren das erste Gesetz, für das der Digitalausschuss federführend war. Die Digitalisierung genießt in der Ampel leider keine Priorität.
Meine vollständige Rede und weitere Beiträge der Debatte sind in der Mediathek des Bundestags einsehbar: Link zur Rede.