Orientierungsdebatte zur Impfpflicht

DEBATTE I

Am Mittwoch fand erstmalig im Bundestag eine dreistündige Orientierungsdebatte zum Thema „Allgemeine Impfpflicht“ statt. Die Debatte war weiterstgehend geprägt von einem sachlichen und
konstruktiven Austausch, der die verschiedenen Standpunkte und Argumente deutlich gemacht hat.
Es handelte sich am Mittwoch lediglich um eine erste Orientierungsdebatte. Trotzdem zeichnet sich bereits ab, dass es vermutlich vier verschiedene Anträge geben wird, die als Gesetzesvorschläge in den Bundestag eingebracht werden sollen.
Bei dem ersten Entwurf von Vertretern der Ampel-Koalition um die SPD handelt es sich um eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren. Nach dem bisherigen Entwurf soll eine solche zunächst auf ein bis zwei Jahre befristet werden und für nicht mehr als drei Impfungen gelten. Durchsetzen wollen die Koalitionäre um die SPD die Impfpflicht über Bußgelder in Höhe einer dreistelligen Summe. Wer
dieses nicht zahle, müsse mit einem Zwangsgeld rechnen. Ein weiterer Entwurf beinhaltet eine eingeschränkte Impfpflicht und stammt von Ampel-Vertretern um die FDP. Nach diesem soll eine Impfpflicht erst für Bürgerinnen und Bürger ab 50 Jahren gelten unter der Bedingung, dass eine zu geringe Impfquote in Deutschland erfordere. Federführend arbeitet FDP-Gesundheitspolitiker und Arzt Andrew Ullmann an diesem Antrag.

DEBATTE II

Die zwei weiteren Entwürfe stammen einerseits von FDP-Abgeordneten um Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki und andererseits von der AfD. Beide Anträge sprechen sich gegen die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht aus. Kubickis Entwurf, den 36 weitere Abgeordnete aus der FDP und der Union unterzeichnet haben, verweist auf die geringe Wirksamkeit von Impfstoffen im Vergleich zu anderen Vakzinen, wie etwa gegen Masern. Gegenvorschlag ist ein Maßnahmenbündel, wie beispielweise die Impfquote durch Aufklärungskampagnen zu erhöhen. So sollen etwa Glaubensgemeinschaften, Gewerkschaften und Sportvereine stärker einbezogen werden. Außerdem solle es mehr niedrigschwellige Angebote geben.
Die AfD spricht sich in ihrem Antrag sowohl gegen eine allgemeine als auch eine einrichtungsbezogene Impfpflicht aus. Eine Pflicht sei nicht geeignet, erforderlich und angemessen, um verhältnismäßig für einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu sein, teilte der gesundheitspolitische Sprecher Martin Sichert mit. Die AfD verwies zudem auf Impfdurchbrüche sowie die unklare Wirksamkeit bei neuen Virusvarianten. Über die Vorschläge könnte der Bundestag Mitte Februar beraten. Erst einen
Monat später wäre ein Gesetzesbeschluss möglich, sofern eine Einigung mit den Bundesländern gelingt. Denn bei der Umsetzung einer Impfpflicht wären die Länder gefragt. Wir als CDU/CSU-Fraktion beteiligen uns bisher nicht an den Anträgen. Grund hierfür ist, dass wir auf einen Vorschlag der Bundesregierung warten. Denn es ist insgesamt entscheidend, wie das Gesamtpaket aussieht: Also die Erfassung der Impfung über ein Register, die Nachverfolgung und die Sanktionierung. Und das sind explizit exekutive Aufgaben. Daher gibt es noch keine Positionierung.

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